Der Fettabscheider stinkt nicht mehr, stellt keine Belästigung mehr dar
Er korrodiert nicht mehr und muss nicht teuer saniert/ersetzt werden.
Es wird nur noch vorgeklärtes Wasser in das öffentliche Netz eingeleitet.
Die gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten (DIN 4040-100).
Kostenersparnis
keine Bußgeldbescheide von den Behörden
bei Leckagen keine Entsorgung von kontaminierten Böden
die Entleerungsintervalle können in der Regel deutlich verlängert werden